Mittwoch, 16. Februar 2011

Studienplatzklage - der Rechtsweg zum Wunsch-Studium

Mit Wegfall der Wehrpflicht und doppelten Abiturjahrgängen in Bayern und Niedersachsen wird es 2011 noch schwerer, einen Studienplatz zu bekommen. Der Präsident der Kultusministerkonferenz rechnet damit, dass die Hochschulen in diesemJahr bis zu 50.000 zusätzliche Studenten werden aufnehmen müssen.

Was also tun, wenn du an deiner Wunsch-Uni abgelehnt worden bist? Neben dem Studenplatz-Tausch bietet vor allem die Studienplatzklage eine Möglichkeit, den begehrten Platz an der Wunsch-Uni doch noch zu bekommen.

Eine Studienplatz-Klage geht davon aus, dass mehr Studienplätze an der Universität vorhanden sind, als offiziell ausgewiesen werden. Um die Zuteilung dieser freien Studienplätze zu erreichen, kann ein sogenannter "Antrag auf außerkapazitäre Zulassung" oder (nach einer Ablehnung der Bewerbung) ein gerichtliches Eilverfahren bzw. eine Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht eingereicht werden. Im Prinzip ist dafür nicht einmal ein Anwalt notwendig – es empfiehlt sich aber dennoch, einen Rechtsbeistand zu engagieren.

Inzwischen gibt es eine Vielzahl von Rechtsanwälten und Kanzleien, die sich auf das Thema Studienplatzklage spezialisiert haben. Eine Auswahl solcher Anwälte und Kanzleien findest du auf unserer Infoseite "Studienplatzklage – den Studienplatz einklagen".